Deutsche Sprache ins Grundgesetz? Deutschlandfunk anrufen

„Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ Sind Sie auch dafür, daß Artikel 22 des Grundgesetzes um diesen Absatz erweitert wird? Dann können Sie beim Deutschlandfunk anrufen und Ihre Meinung zu diesem oder einem anderen Artikel kundtun. Ihre Meinung wird aufgezeichnet und möglicherweise gesendet. Die Rufnummer lautet: 0221 / 345 345 2. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutschlandfunk.de/mein-grundgesetz.3769.de.html. Aus den Aufzeichnungen erstellt der Deutschlandfunk 70 Kurzbeiträge, mit denen er das 70jährige Bestehen der Verfassung begleiten will. Die Ausstrahlung erfolgt ab dem 15. März 2019 täglich im Programm.

Unterschreiben Sie die Petition „Deutsch ins Grundgesetz“!

2 Kommentare

  1. Was soll denn „die Sprache der Bundesrepublik Deutschland“ sein? Die Amtssprache deutscher Behörden ist durch § 23 Abs. 1 VwVfG hinreichend festgeschrieben. Welche Sprache Menschen in DE miteinander sprechen, ist doch wohl ihnen überlassen.

  2. Lars Bräsicke, das mag sein, allerdings fallen mir immer wieder Beiträge in Zeitungen, Facebook usw. auf, die in einer Fremdsprache verfasst und veröffentlicht wurden. Darunter anwaltliche Dienstleistungen oder Verkaufsangebote, die sich konkret an Ausländer richten (ohne Übersetzung). Ich weiß nicht, in welche Kategorie das fällt, aber sind das nicht Fälle, über die man diskutieren sollte? Ich bin der Auffassung, dass in der Öffentlichkeit deutsch geschrieben werden sollte. Wie sich jemand privat unterhält, ist doch eine andere Sache.

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