Der Bayerische Rundfunk (BR) widerspricht der Darstellung der „tageszeitung“ (taz) vom 5. August, der Sender verzichte „künftig“ auf Gendersterne. Es gebe „keine neue Anweisung“, erklärte heute eine BR-Sprecherin gegenüber der DEUTSCHEN SPRACHWELT: „In einer Mail, auf die sich die taz vermutlich bezieht, wird redaktionsintern lediglich an die bestehende Linie des BR zum Thema Gendersprache erinnert, die aber bereits seit einem Geschäftsleitungs-Beschluss vom Dezember 2020 so gehandhabt wird und daher nicht neu ist.“
Die BR-Intendantin Katja Wildermuth habe in ihren Antrittsinterviews teilweise schon auf diese Handhabung hingewiesen, zum Beispiel in der Augsburger Allgemeinen vom 2. Februar 2021. Dort erklärte Wildermuth, es gebe „bis auf wenige Ausnahmen“ keinen Genderstern in der gedruckten oder gesprochenen Form. Sie kündigte damals auch bereits die Neubewertung der Lage am Ende des Jahres 2021 an: „Ich habe mir vorgenommen, dass wir die BR-Redaktionen jetzt Erfahrungen sammeln lassen und gegen Ende des Jahres evaluieren und schauen, wie weit wir mit dieser Regelung kommen, oder ob wir sie ändern möchten.“ Die BR-Sprecherin betonte nun gegenüber der DEUTSCHEN SPRACHWELT abermals, daß die Entscheidung gegen Gendersterne vorläufig ist.
Die Haltung des Bayerischen Rundfunks zum Thema Gendersprache gibt die Sprecherin wie folgt wieder:
Der BR ist sich der Sensibilität des Themas bewusst – so wird bereits seit längerem eine intensive Debatte im Haus geführt, u. a. mit dem Diversity-Beirat und der dort angesiedelten Arbeitsgruppe „Gendergerechte und sensible Sprache“. Ein Beschluss der Geschäftsleitung vom Dezember 2020 sieht vor, dass in den BR-Programmen und -Angeboten auf den gedruckten und gesprochenen „Gender-Stern“ bis auf wenige Ausnahmen verzichtet werden soll, und zwar sowohl im Schriftlichen (Bsp. „Mitarbeiter*innen“) als auch im Mündlichen – hier hat die entsprechende Sprechpause häufig für Irritationen bei Hörerinnen und Hörern gesorgt. Diese Entscheidung ist nach Überzeugung der Geschäftsleitung insbesondere deshalb nötig, um Einfachheit und Verständlichkeit der Sprache im Interesse des Publikums zu gewährleisten. Denn Studien zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Genderstern ablehnt. Die Geschäftsleitung orientiert sich hier auch an der Haltung der Gesellschaft für deutsche Sprache, die den Genderstern für nicht geeignet hält, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden.
Stattdessen sollen geschlechtsneutrale Formulierungen (z.B. „Publikum“, „Mitarbeitende“) verwendet oder durch die explizite Ansprache von Frauen und Männern (z. B. „Hörerinnen und Hörer“) dem Anliegen der Geschlechtergerechtigkeit entsprochen werden.
Trotzdem gibt es Spielraum für die Programme, z. B. PULS, bestimmte Podcasts oder die News-WG, in deren Zielgruppe der Genderstern etabliert und akzeptiert ist. Der BR muss außerdem, insbesondere bei Ereignissen und Themen außerhalb seines Sendegebiets in Bayern, auch Inhalte von ARD-Landesrundfunkanstalten übernehmen, die möglicherweise eine andere Regelung zum Genderstern haben. Darauf hat der BR keinen Einfluss, diese Situation ist dem föderalen Organisationsprinzip der ARD geschuldet.
Diese Linie gilt bis auf Weiteres. Die Intendantin möchte den Redaktionen Zeit geben, Erfahrungen zu sammeln, und dann zum Jahresende neu evaluieren.
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